Jägerschaft Alfeld E.v.

Jägerschaft Alfeld e. V.

Die Jägerschaft Alfeld e. V. im Landkreis Hildesheim ist seit 1999 als eingetragener, gemeinnütziger Verein rechtlich selbständig. Als regionale Untergliederung der Landesjägerschaft Niedersachsen e. V. umfasst sie das Gebiet des Altkreises Alfeld im südlichen Landkreis Hildesheim und untergliedert sich in sieben Hegeringe mit insgesamt 112 Jagdrevieren mit einer bejagbaren Gesamtfläche von rund 40.600 Hektar. Aktuell haben wir rund 650 Mitglieder, die zeitgleich auch Mitglieder der Landesjägerschaft Niedersachsen e. V. sind.

Innerhalb der Jägerschaft Alfeld gibt es 4 Hegegemeinschaften, von denen zwei mit ihren angeschlossenen Revieren das Dam- und Rehwild in den Sieben Bergen und dem Sackwald bewirtschaften und zwei die Hauptwildart Rehwild haben. Alle Hegegemeinschaften koordinieren in ihren Bereichen Hegemaßnahmen und revierübergreifende Jagden. 

Unsere satzungsgemäßen Zwecke und Ziele, die Leitlinie für unsere Aktivitäten sind und bestimmen,
für was wir Vereinsmittel einsetzen können sind:

  • Der Schutz und die Erhaltung einer artenreichen und gesunden freilebenden Tier- und Pflanzenwelt und die Sicherung ihrer Lebensgrundlagen unter Wahrung der Landeskultur sowie die Förderung der Ziele des Naturschutzes, der Landschaftspflege, des Tierschutzes und des Umweltschutzes.

  • Die Pflege und Förderung aller Zweige des Jagdwesens, des jagdlichen Brauchtums, der umfassenden jagdlichen Aus- und Weiterbildung, des jagdlichen Schrifttums, jagdkultureller Einrichtungen sowie waidgerechter Jagdausübung.

  • Die Förderung und Anregung von Wissenschaft und Forschung.

  • Die Aufklärung in Öffentlichkeit und Gesellschaft über Wert und Nutzen, Schutz und Erhaltung artenreicher Bestände der natürlichen Tier- und Pflanzenwelt und über Ursachen, Auswirkungen und Abwehr schädlicher Umwelteinflüsse.

  • Die Unterstützung der Jagd- und Naturschutzbehörden bei der Durchführung ihrer Aufgaben.
 

Darüber hinaus nehmen wir in unserem Bereich im Rahmen unserer Möglichkeiten als Untergliederung auch die Aufgaben der Landesjägerschaft Niedersachsen e. V. wahr. So ist die Landesjägerschaft Niedersachsen mit ihren zugehörigen Jägerschaften gemäß § 29 Bundesnaturschutzgesetz ein anerkannter Naturschutzverband und hat daher bei allen wichtigen Maßnahmen im Bereich Naturschutz und Landschaftspflege ein gesetzlich verankertes Mitwirkungsrecht. Dieses Mitwirkungsrecht üben wir in unserem Bereich aus.

 

Ankündigungen und Neuigkeiten

Myxomatose bei Feldhasen

Einen aktuellen Artikel zum Thema finden Sie auf der Homepage der Landesjägerschaft Niedersachsen e.V und unter folgendem Link: https://www.ljn.de/ueber-uns/aktuelles/news-artikel/news/myxomatose-bei-feldhasen Einen Vordruck als Antrag zur Wildtieruntersuchung

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