Jungjägerausbildung

Jagdschein

Mit uns zum Jagdschein

Seit Jahrzehnten bereitet die Jägerschaft Alfeld Jagdscheinanwärter auf die Jagdscheinprüfung vor. Unser Vorbereitungslehrgang startet im Regelfall im Oktober eines jeden Jahres und schließt mit der Prüfung im Mai/Juni des Folgejahres ab. Grundvoraussetzung hierfür ist die Mitgliedschaft in der Jägerschaft Alfeld (siehe „Mitglied werden“) und die Vollendung des 15. Lebensjahres.

Die theoretische und durch praktische Einheiten ergänzte Ausbildung gliedert sich in folgende thematische Blöcke:

A. Dem Jagdrecht unterliegende und andere freilebende Tiere, Wildkrankheiten und Jagdhundewesen

B. Naturschutz, Hege und Jagdbetrieb, Fanggeräte, Behandlung des erlegten Wildes sowie jagdliches Brauchtum

C. Jagdwaffenkunde und Waffenrecht

D. Jagdrecht und verwandtes Recht

E. Schießausbildung (je nach Lehrgangsgröße 10-12 Schießtermine)

Unsere theoretische wie praktische Ausbildung findet auf dem Gelände des Schießstand Oberg e. V. in Banteln statt. Hier stehen sowohl Unterrichtsräume wie auch eine moderne Schießanlage mit Trap- und Skeetstand, 100-m-Bahnen und laufendem Keiler für die Ausbildung zur Verfügung.

Zur weiteren Vorbereitung auf die Prüfung werden darüber hinaus von der Bläsergruppe der Jägerschaft Alfeld Grundkenntnisse im Jagdhornblasen vermittelt. Weiterhin werden verschiedene Unterrichtsinhalte im Rahmen von Exkursionen vermittelt und vertieft.

Dem Engagement unserer Ausbilder und Mitglieder ist es zudem zu verdanken, dass wir in den letzten Jahren zur Vertiefung der Kenntnisse um Jagdhunde jährlich eine Pfostenschau durchführen konnten sowie Jagdscheinanwärtern, die keine jagdlichen Kontakte haben, die Teilnahme als Treiber bei winterlichen Gesellschaftsjagden ermöglicht haben, um den Jagdbetrieb wie auch die Behandlung des erlegten Wildes in der Praxis kennen zu lernen.

Entsprechend der Qualifikation unseres Fachausbilders erhalten Sie mit erfolgreich bestandener Jagdscheinprüfung auch die Bescheinigung als „kundige und geschulte Person“ im Sinne des EU-Lebensmittelrechts.

DIE KOSTEN

Die Lehrgangsgebühr beläuft sich auf 1.200,00 Euro. Hierin enthalten sind:

  • Unterricht laut Plan inklusive des Übungsschießens
  • Waffenbenutzung und Versicherung
  • Exkursion ins Wiesentgehege Springe
  • Fallensachkundelehrgang
  • Lehrbuch „Vor und nach der Jägerprüfung“
  • Ausbildungsmappe
  • Jahresabonnement der Jagdzeitschrift „Niedersächsischer Jäger“ oder „Die Pirsch“
 

Nicht in der Lehrgangsgebühr enthalten sind die Kosten für Munition, die vom Landkreis Hildesheim erhobene Prüfungsgebühr in Höhe von derzeit 200 Euro sowie eventuell zusätzliche, außerhalb des Unterrichtsplans vereinbarte Wiederholungs- oder Förderunterrichte, zu denen entsprechende Absprachen mit dem jeweiligen Ausbilder zu treffen sind.

Scheidet ein Lehrgangsteilnehmer im Laufe des Lehrgangs auf eigenen Wunsch aus, werden Lehrgangs- und Versicherungsgebühr nicht zurückerstattet.

DIE PRÜFUNG

Die im Mai und Juni eines jeden Jahres stattfinde Prüfung gliedert sich in drei Prüfungsabschnitte und somit auch drei Prüfungstage:

  1. Schießprüfung
  2. Schriftliche Prüfung
  3. Mündlich-praktische Prüfung
 

Bei der Schießprüfung zählt neben dem Erreichen der Mindestanforderungen auch der sichere Umgang mit der Waffe! Gleiches Gilt für die Waffenhandhabung im Rahmen der mündlich-praktischen Prüfung

In der schriftlichen Prüfung wie auch der mündlich-praktischen Prüfung werden folgende Themenbereiche geprüft:

  1. Dem Jagdrecht unterliegende und andere freilebende Tiere
  2. Jagdwaffen und Fanggeräte
  3. Naturschutz, Hege und Jagdbetrieb
  4. Behandlung des erlegten Wildes, Wildkrankheiten, Jagdhundewesen, jagdliches Brauchtum
  5. Jagdrecht und verwandtes Recht
 

Bei der schriftlichen Prüfung wird im Multiple-Choice-Verfahren geprüft. Pro Fachgebiet sind unter Aufsicht 20 Fragen zu beantworten.

Details über Prüfungsabläufe, Zulassung und Anforderungen regelt die „Verordnung über die Jäger- und Falknerprüfung vom 30. August 2005, Stand 18.04.2012“

 

ANMELDUNG

Haben Sie Interesse an einer umfassenden und praxisorientierten Vorbereitung auf die Jagdscheinprüfung? Dann nehmen Sie Kontakt mit Herrn Sven Friedemann auf:

Herr Sven Friedemann 
Berliner Straße 9
31036 Eime

Mobil: 0176/24923580
Email: Friedemann.Sven@web.de

FORMULARE UND INFORMATIONEN

Aufnahmeantrag Landesjägerschaft Niedersachsen und Jägerschaft Alfeld

Prüfungsordnung

Antrag auf Zulassung zur Jagdscheinprüfung

Antrag auf Ausstellung eines Jagdscheins – Kreis Hildesheim

Offizieller Fragenkatalog des Niedersächsischen Ministeriums für Landwirtschaft Ernährung und Verbraucherschutz für die Vorbereitung auf die Jägerprüfung gegliedert nach Themengebieten (Stand: Februar 2019):

FG1: Dem Jagdrecht unterliegende und andere frei lebende Tiere
FG2: Jagdwaffen und Fanggeräte
FG3: Naturschutz, Hege und Jagdbetrieb
FG4: Behandlung des erlegten Wildes, Wildkrankheiten, Jagdhundewesen, jagdliches Brauchtum 
FG5: Jagdrecht und verwandtes Recht