Bestätigung Jagdschein zur Bearbeitung bei der Jagdbehörde

Bestätigung Jagdschein zur Bearbeitung bei der Jagdbehörde

Bei bevorstehenden Jagdscheinverlängerungen im Landkreis Hildesheim soll folgend informiert werden:

„Sollte es notwendig sein, dass während der Bearbeitungszeit der
Verlängerung des Jagdscheins die Jagd ausgeübt werden soll/muss, kann
die Jagdbehörde eine Bestätigung ausstellen, welche bescheinigt, dass
die betroffene Person über einen gültigen Jagdschein verfügt und sich
dieser, anlässlich der Verlängerung, bei der Jagdbehörde befindet (siehe
Anlage).

Diese Bestätigung sollte nur dann „beantragt“ werden, wenn die Jagd
während der Bearbeitungszeit auch tatsächlich ausgeübt werden soll. 

Aufgrund der Waffenrechtsänderung 2024 und der damit verbundenen
erweiterten Zuverlässigkeitsüberprüfung, kann die Bearbeitungszeit
derzeit ca. 3 Wochen in Anspruch nehmen. Die Verlängerung sollte daher
frühzeitig beantragt werden.

Mit freundlichen Grüßen
Der Landrat
Im Auftrag

Sebastian Grille“

(Original Sebastian Grille)